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Batterieentsorgung


Online-Händler, die Vertreiber von Batterien sind, haben eine Reihe von Pflichten zubeachten. Diese ergeben sich aus dem Batteriegesetz  (BattG) und der Verordnung zur Durchführung des Batteriegesetzes (BattGDV). Die Vertreiber sind vor allem verpflichtet, Altbatterien der Kunden zurückzunehmen. Zudem müssen sie die unter 2. aufgeführten Hinweispflichten erfüllen.

 

1. Rücknahmepflicht
Gem. § 9 Abs.1 BattG ist jeder Vertreiber von Batterien verpflichtet, vom Endnutzer Altbatterien an oder in unmittelbarer Nähe der Verkaufsstelle unentgeltlich zurückzunehmen.

Die Rücknahmepflicht ist allerdings auf Altbatterien der Art beschränkt, die der Vertreiber als Neubatterien im Sortiment führt oder geführt hat. Zudem darf der Kunde Fahrzeug-Altbatterien nur in der Menge zurückgeben, derer sich ein „Endnutzer üblicherweise entledigt“.

Der Kunde ist also nicht dahingehend beschränkt, ausschließlich die Batterien zurückzugeben, die er beim Vertreiber auch tatsächlich erworben hat -er darf aber auch keine „sortimentsfremden“ Altbatterien zurückgeben. „Endnutzer“ sind neben Verbrauchern auch Unternehmer, soweit diese die Batterien selber nutzen und nicht weiterverkaufen. Im Versandhandel gilt als „Verkaufsstelle“ das Versandlager des Online-Händlers. Insofern muss der Online-Händler die Batterien auch nur an seinem Versandlager (regelmäßig dieVersandadresse) zurücknehmen und damit keine Kosten für die Über-(Rück)sendung von
Altbatterien durch den Kunden tragen. Von der Rücknahmepflicht erfasst werden gem. § 1 Abs.1 Satz 1 BattG auch Batterien, die in
andere Produkte eingebaut oder anderen Produkten beigefügt sind. Allerdings sind die Produkte selbst, in welche (Alt-)Batterien eingebaut sind, nicht von der Rücknahmepflicht des § 9 BattG erfasst (§ 9 Abs. 1, Satz 3 BattG). Eine Rücknahmepflicht für die Produkte selber kann sich aber aus dem Elektro-und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ergeben!


2. Hinweisplicht
Jeder Vertreiber, der gewerblich Batterien an Endnutzer abgibt, hat den Kunden gem. § 18 Abs.1 BattG durch gut sicht-und lesbare, im unmittelbaren Sichtbereich des Hauptkundenstroms platzierte Schrift-oder Bildtafeln darauf hinzuweisen:

 

• dass Batterien nach Gebrauch an der Verkaufsstelle unentgeltlich zurückgegeben werden können;
• dass der Endnutzer zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet ist;
• welche Bedeutung das Symbol der durchgestrichene Mülltonne gem. § 17 Abs.1 BattG hat;
• welche Bedeutung die nachfolgenden chemischen Zeichen Hg, Cd, Pb nach § 17 Abs.3 BattG haben.


3. Erfüllung der Hinweispflichten im Internet-Handel
a) Platzierung der Hinweise Gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 BattG hat, wer Batterien im „Versandhandel an den Endnutzer abgibt, ...die Hinweise in den von ihm verwendeten Darstellungsmedien zu geben...“. Im Online-Shop ist daher eine separate Schaltfläche mit der Bezeichnung „Hinweise zur Batterieentsorgung“ einzurichten und dort der entsprechende Hinweistext (hierzu unter b)) zentral einzustellen.

Sofern es technisch nicht möglich ist, eine zentral abrufbare Schaltfläche mit den Hinweisen einzurichten (wie z.B. bei eBay oder ähnlichen Plattformen), kann der Hinweistext in die Artikelbeschreibungen mit eingefügt werden. Dabei sollte sich der Hinweistext allerdings
durch Fettdruck oder auffällige Umrahmung von der restlichen Artikelbeschreibung deutlich abheben.

Alternativ besteht die Möglichkeit, den Hinweistext auf einem gesonderten Blatt der Warensendung beizulegen, in diesem Fall entfällt die Hinweispflicht auf der Webseite bzw. in der Artikelbeschreibung. Achtung: Es ist nicht ausreichend, die „Hinweise zur Batterieentsorgung“ lediglich in den AGB zu regeln und diese an den Endnutzer zu übermitteln!

 

b) Zu verwendender Hinweistext Um der Hinweispflicht zu entsprechen, empfehlen wir den folgenden Hinweistext zu verwenden:

„Hinweise zur Batterieentsorgung Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die
Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Siekönnen Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.


Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.


Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.“

 
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